franks erstes gesetz der radiodynamik

die musikauswahl eines bis dahin recht brauchbar und vielversprechend klingenden dj-sets im radio irgendwann mitten in der nacht wird ab genau dem zeitpunkt t2 zu unbrauchbarem prolltechno mutieren, der sich zu t1 (dem einschalten der mitschneide-funktion am empfangsgerät) wie

t2 = t1 + n

verhält.

der sog. kirmes-koeffizient n in sekunden berechnet sich aus dem kehrwert der zeitspanne zwischen dem einsetzen der überlegung "das könnte ich ja eigentlich mal aufnehmen" (t0) beim hörer und dem zeitpunkt t1 (s.o.), multipliziert mit der sog. privatsenderkonstanten q:

n = [1 / (t1 - t0)] * q

die privatsenderkonstante q verhält sich proportional zum durchschnittlichen iq der hörer-zusammensetzung und läßt sich zwischen ca. 0 und 150 einfach mittels beobachtung festlegen oder aus entsprechenden tabellen ablesen:

q = sum(iq) / count(iq)

[beispielwerte: q(deutschlandfunk) = 140, q(sunshine_live) = 20.]

zusammengesetzt ergibt sich:

t2 = t1 + [q / (t1-t0)]

(alternative formulierung des ersten gesetzes der radiodynamik: "je länger man über die anfertigung einer aufnahme nachgedacht hat, desto schneller wird daraufhin die musik scheiße.")

franks korollar zum ersten gesetz der radiodynamik

die musikauswahl einer bis dahin recht fürchterlich verlaufenen aufnahme eines dj-sets im radio irgendwann mitten in der nacht wird ab genau dem zeitpunkt t4 wieder schlagartig besser und interessanter, der sich zu t3 (dem abschalten der mitschneide-funktion am empfangsgerät) wie

t4 = t3 + m

verhält.

der sog. überraschungs-koeffizient m in sekunden verhält sich sinngemäß wie der jeweils vorher berechnete kirmes-koeffizient n.

übungsaufgabe

berechnen sie die werte n und q jeweils für die sender "you fm", "sunshine live" und "fm4". fertigen sie repräsentative mitschnitte an, notieren sie sich dabei die entsprechenden meßwerte (t0 bis t4!) und vergleichen sie diese mit den rechenergebnissen. bewerten sie ihre beobachtung.

(wichtig: die angefertigten aufnahmen sind nicht mit dem lösungsblatt einzureichen, sondern angemessen zu entsorgen!)